Attraktive Förderung für Wärmepumpen 2024 – Bis zu 70 % Zuschuss sichern!

Der Einbau einer Wärmepumpe beim Heizungstausch wird aktuell mit Förderungen von bis zu 70 % unterstützt. Wie die genaue Förderhöhe ermittelt wird und wie Sie Ihre Wärmepumpen-Förderung beantragen können, erfahren Sie hier.

FörderungBeschreibung
Grundförderung (30 %)Diese erhalten Sie für die Installation einer Wärmepumpe in Ihrem Gebäude.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %)Diesen Bonus erhalten Sie, wenn Sie als selbstnutzender Eigentümer eine alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist, austauschen.
Effizienzbonus (5 %)Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet oder es sich um eine Erdwärme-/Sole-Wärmepumpe handelt.
Einkommensbonus (30 %)Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € im Jahr können diesen Bonus in Anspruch nehmen.

THEMENÜBERSICHT

Die neuesten Informationen zur Wärmepumpenförderung

Seit 2021 wird die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt. Mit Inkrafttreten der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 wurden die BEG-Förderbedingungen umfassend überarbeitet. Hausbesitzer*innen können seither beim Kauf klimafreundlicher Heizsysteme einen Zuschuss von bis zu 70 % der Anschaffungskosten erhalten.

Zu den förderfähigen Heizsystemen gehören Luft-Wasser-Wärmepumpen, Grundwasser-, Sole- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Darüber hinaus werden auch begleitende Maßnahmen, wie die Planung und die Entsorgung alter Heizungen, durch die Förderung abgedeckt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, da wir der Ansicht sind, dass diese im privaten Bereich oft die praktikabelste und effektivste Lösung darstellen.

Förderprogramm 2024: KfW 458 für Wärmepumpen im Überblick

Seit Anfang des Jahres ist die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft, die die Förderung von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizsystemen neu gestaltet. Die aktualisierte Förderung im Rahmen des KfW-Programms 458 kombiniert mehrere Bausteine: eine Grundförderung, einen Geschwindigkeitsbonus, einen Effizienzbonus und einen einkommensabhängigen Bonus.

Abhängig von der Art der Heizung, dem Zeitpunkt des Austauschs und dem Haushaltseinkommen kann die Förderung bis zu 85 % der Anschaffungskosten betragen. Allerdings ist der Fördersatz auf maximal 70 % gedeckelt, bei einer maximal förderfähigen Investitionssumme von 30.000 €.

Steuervorteile bei der Anschaffung einer Wärmepumpe

Seit Januar 2020 können Eigentümer*innen energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem selbst genutzten Wohnraum steuerlich absetzen, sofern die Immobilie älter als 10 Jahre ist. Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von 10 Jahren durchgeführt und bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen sein.

Zu den förderfähigen energetischen Maßnahmen zählen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken
  • Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Installation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Austausch oder Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Optimierung von Betrieb und Verbrauch
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Wenn Sie beispielsweise eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie diese Maßnahme steuerlich geltend machen.

Höhe der Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 40.000 €. Der Bonus wird über drei Jahre verteilt:

  • Im ersten Jahr können 7 % der Aufwendungen abgesetzt werden,
  • im zweiten und dritten Jahr jeweils 6 %.

Steuerbonus und BEG-Förderung: Nicht kombinierbar

Der Steuerbonus kann nicht mit der Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Sie müssen sich daher zwischen beiden Optionen entscheiden. Da die BEG-Förderung in der Regel großzügiger ausfällt, ist der Steuerbonus meist nur dann sinnvoll, wenn der Förderantrag nicht oder zu spät gestellt wurde.

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