Die Stadt Düsseldorf verfolgt mit dem Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Überblick über die Photovoltaik-Förderung in Düsseldorf

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer:innen von Wohngebäuden sowie an Kleinst- und Kleinunternehmen in Düsseldorf. Gefördert werden sowohl die Neuinstallation als auch die Erweiterung von PV-Anlagen. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einer leistungsabhängigen Förderung zusammen:

  • Grundförderung: 1.000 Euro pauschal für Anlagen größer als 1 kWp.
  • Leistungsabhängige Förderung: 200 Euro pro installiertem kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro.

Zusätzlich werden Batteriespeichersysteme mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität gefördert, ebenfalls bis zu einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro.

Antragstellung und Bearbeitungszeiten

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen:

  • Stecker-PV-Anlagen und Wallboxen: ca. 3 Wochen.

  • Wärmepumpen: ca. 2 Monate.

  • Photovoltaik-Anlagen: ca. 6 Monate.

Steuerliche Vorteile und Bundesförderung

Neben den kommunalen Förderungen profitieren Betreiber:innen von PV-Anlagen auch von steuerlichen Vorteilen auf Bundesebene:

  • Mehrwertsteuerbefreiung: Für PV-Anlagen bis 30 kWp entfällt die Mehrwertsteuer.
  • Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit.

Zudem können die kommunalen Förderungen mit Bundesförderungen kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken.

Fazit

Die Stadt Düsseldorf bietet mit dem Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ attraktive Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen und weiteren Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die Kombination von kommunalen Förderungen, steuerlichen Vorteilen und Bundesförderungen können Eigentümer:innen und Mieter:innen erheblich von einer Investition in Solarenergie profitieren.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, darunter das Umweltamt der Stadt Düsseldorf und spezialisierte Energieberatungsunternehmen.

🔆 Typischer Ablauf der Solarförderung

1. Informationsbeschaffung & Planung

  • Was? Eigentümer:innen oder Mieter:innen informieren sich über das Förderprogramm.
  • Wo? Über die Website der Stadt Düsseldorf oder der Stadtwerke Düsseldorf:
    https://www.duesseldorf.de/saga

  • Tipp: Beratung durch eine unabhängige Energieberatung wird empfohlen (in einigen Fällen Pflicht, z. B. beim Düsselpass).

2. Kostenangebot & technische Planung

  • Angebot einholen: Bei einem oder mehreren Solarteuren (PV-Firmen)
  • Technik klären: Dachfläche, Ausrichtung, Strombedarf, ggf. Batteriespeicher oder Wallbox.
  • Wirtschaftlichkeit prüfen: Rentabilitätsberechnung, mögliche Kombination mit Wärmepumpe oder Wallbox.
  •  

3. Förderantrag stellen (vor Projektstart!)

  • Wo? Über das Online-Förderportal der Stadt Düsseldorf:
    https://www.duesseldorf.de/saga/foerderportal

  • Wann? Unbedingt vor Beginn der Maßnahme, sonst keine Förderung möglich!

  • Erforderliche Unterlagen:

  • Angebot vom Fachbetrieb

  • Eigentumsnachweis bzw. Mietvertrag (bei Balkonkraftwerken)

  • Lageplan, ggf. Fotos des Dachs

  • Bankverbindung

  • ggf. Energieberatungsnachweis

4. Warten auf Förderzusage

  • Bearbeitungsdauer (Stand 2025):

  • Stecker-PV: ca. 3 Wochen

  • Große PV-Anlagen: ca. 6 Monate

  • Hinweis: In dieser Zeit darf mit der Installation noch nicht begonnen werden.

5. Erhalt des Zuwendungsbescheids

  • Inhalt: Förderhöhe, Fristen, Auflagen

  • Wichtig: Die Förderung ist erst jetzt verbindlich zugesagt.

  • Frist: In der Regel 6 Monate Zeit zur Umsetzung (prüfen im Bescheid).

6. Installation der PV-Anlage

  • Durchführung durch Fachfirma

  • Zählerumbau durch Netzbetreiber anmelden

  • Inbetriebnahme dokumentieren

7. Meldung bei der Bundesnetzagentur

  • Wo? Marktstammdatenregister

  • Wann? Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme

  • Pflicht! Ohne Registrierung droht der Verlust der EEG-Vergütung.

8. Verwendungsnachweis einreichen

  • Frist: i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme

  • Einzureichen über das Förderportal:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis

  • Inbetriebnahmeprotokoll

  • ggf. Foto der Anlage

  • Registrierungsnachweis vom Marktstammdatenregister

9. Auszahlung der Förderung

  • Wann? Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises

  • Wie? Direkt auf das angegebene Konto

  • Beträge:

  • bis zu 10.000 € für PV-Anlage (Grund- + Leistungsförderung)

  • bis zu 10.000 € für Batteriespeicher

10. Langfristiger Betrieb & Vorteile

  • Stromkostenersparnis

  • Umweltvorteile

  • Steuerliche Befreiungen: (MwSt. & Einkommensteuer bei Anlagen bis 30 kWp)

  • Wartung: Regelmäßige Überprüfung (optional Wartungsvertrag)

📌 Besondere Hinweise

  • Kombination möglich: Mit KfW-Förderungen, BAFA (für Wärmepumpen), steuerlichen Vorteilen

  • Fördermittel sind begrenzt – rechtzeitig beantragen!

  • Bei Mietwohnungen: Eigentümerzustimmung notwendig (bei Balkonanlagen)

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